Verleihbedingungen
1. Die BJF-Clubfilmothek
verleiht ihre Filme nur an Initiativen der Kinder und Jugendfilmarbeit, die diese nichtgewerblich vorführen. Einige Filme der BJF-Clubfilmothek können nur Mitgliedern des Bundesverbandes Jugend und Film e.V. entliehen werden.
Bei den Filmen der BJF-Clubfilmothek handelt es sich um 16-mm-Lichttonkopien oder DVDs (Digital Versatile Discs). Technische Ausnahmen (Magnetton, Cinemascope-Format) sind im Katalog als solche gekennzeichnet. Vorführungen an fremden Orten, insbesondere im Ausland, sind nicht gestattet. Verstöße gegen diese Regeln gefährden die Existenz der Clubfilmothek und ziehen Regressansprüche durch Lizenzgeber und Lizenznehmer nach sich.
Mit der Filmbestellung werden die Verleihbedingungen der BJF-Clubfilmothek anerkannt.
2. Verleih-Bestellungen der BJF-Clubfilmothek
| - möglichst frühzeitig |
|
- persönlich, telefonisch oder schriftlich an die: |
BJF-Clubfilmothek
im LFD-Haus am Deutschhausplatz |
| Postfach 30 04 |
|
(Petersstrasse 3) |
| 55020 Mainz |
|
(55116 Mainz) |
| Telefon: |
|
06131 287 88-0 (Zentrale) |
| |
|
Durchwahlen: 287 88-20, -21, -22 |
| Fax: |
|
06131 287 88-25 |
| E-Mail: |
|
|
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr,
Freitag: 8.30 bis 14.00 Uhr.
Folgende Angaben sind erforderlich:
Vollständige Versandanschrift, Name, bei BJF-Mitgliedern die Mitgliedsnummer, Bestellnummern und Titel der gewünschten Filme, Spieltermine (genau von ... bis ...), ggf. Ersatztitel und Ersatztermin.
Bei
telefonischer Bestellung kann sofort geklärt werden, ob der gewünschte Film zum angegebenen Termin frei ist. Vor allem bei schriftlichen Bestellungen empfiehlt es sich, einen oder mehrere Ersatztitel oder, falls gewünscht, Ersatztermine anzugeben, denn es ist möglich, dass alle Kopien eines gewünschten Films bereits ausgebucht sind. Grundsätzlich gilt: Je frühzeitiger ein Film bestellt wird, desto sicherer kann die BJF-Clubfilmothek den Bestellwunsch erfüllen.
Aufgegebene Bestellungen sind verbindlich. Jede Bestellung wird von der BJF-Clubfilmothek schriftlich bestätigt.
3. Kostenbeiträge BJF-Clubfilmothek (incl. MwSt.)
| Für BJF-Mitglieder: |
Für sonstige Entleiher: |
|
| EUR 40.- |
EUR 75.- |
je Film für den ersten Entleihtag, |
| EUR 30.- |
EUR 50.- |
je Film für jeden weiteren Entleihtag |
| EUR 90.- |
EUR 225.- |
je Film für eine Woche |
| EUR 5.- |
EUR 5.- |
pro Ausleihe für eine Cinemascope-Vorsatzlinse |
Der Hin- und Rücktransport gilt nicht als Leihzeit.
Um- und Abbestellungen von bestätigten Filmterminen werden mit einer Gebühr von EUR 7,50 berechnet. Abbestellungen, die später als vier Wochen vor dem bestätigten Spieltermin erfolgen, werden mit dem vollen Kostenbeitrag in Rechnung gestellt.
Alle Preise der BJF-Clubfilmothek verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Bezahlung erfolgt in der Regel per Nachnahme bei der Übergabe bzw. Lieferung des Films an die Spielstelle oder per Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist spätestens am Spieltermin fällig. Bei Lieferung gegen Rechnung erhebt die Verleihagentur eine zusätzliche Verwaltungsgebühr in Höhe von EUR 3,50 pro Bestellung.
4. Versand (16mm-Kopien)
Der Versand erfolgt auf Kosten des Bestellers, in der Regel mit dem Paketdienst General Logistics Systems (GLS). Transportkosten bei Versand mit GLS (inkl. Mwst.; Stand: 1. 10. 2005): Hinversand EUR 4,76, Hin- & Rückversand EUR 13,42 inkl. Rückholgebühr. Andere Versandformen (UPS, TNT, Postexpress-Paket) sind auf Wunsch des Entleihers möglich. Die BJF-Clubfilmothek gewährleistet, dass die Kopien rechtzeitig zum Versand gelangen, sofern sie pünktlich vom Vorspieler zurück geschickt wurden. Für evtl. Verspätungen des Transportunternehmens kann jedoch keine Haftung übernommen werden. Die Kopien werden ins Haus geliefert. Dazu ist es wichtig, eine Lieferanschrift anzugeben, bei der ein Kurierfahrer die Filmsendung in der Zeit zwischen 8.00 und 16.00 Uhr abgeben und die Transportkosten sowie (bei Nachnahmesendungen) den Kostenbeitrag kassieren kann. Wird der Entleiher trotz weiterer Zustellversuche am nächsten und übernächsten Tag nicht angetroffen, bzw. meldet er sich nicht beim Transportunternehmen, geht der Film zurück an die BJF-Clubfilmothek. Kosten für Filmausleihe und Transport werden dem Besteller in Rechnung gestellt. Sollte die Filmkopie nicht rechtzeitig zum vereinbarten Spieltermin eintreffen, ist umgehend die BJF-Clubfilmothek in Mainz zu informieren. Auf Wunsch kann der Entleiher bei der Bestellung angeben, dass der Film am Werktag nach der letzten Vorstellung vom Paketdienst GLS wieder abgeholt wird.
5. Vorführung
Die Filme dürfen nur von ausgebildeten und geübten Vorführern auf einwandfreien Geräten eingesetzt werden. Filmkopien dürfen nicht verändert werden. Die Projektoren sind vor und nach jeder Vorführung gründlich zu reinigen. Bei jedem Aktwechsel ist der Filmkanal zu säubern. Eventuelle Filmrisse dürfen nur ordnungsgemäß mit Klebepresse repariert werden. Falls der Schaden nicht ordnungsgemäß behoben werden kann, sind alle Teile des Films, inklusive evtl. abgerissener Vor- oder Nachspannstreifen mit zurückzugeben. Fehlende Teile werden mit den tatsächlichen Kosten berechnet. Filme müssen nach der Vorführung auf ihre Spulen auf Anfang zurückgespult werden (grünes Startband liegt außen). Der Filmanfang ist mit Klebestreifen zu befestigen. (
Kleine Pflege-Anleitung)
6. Verlängerung der Entleihzeit
Eine Verlängerung der Entleihzeit ist nur mit Zustimmung der BJF-Clubfilmothek in Mainz möglich. Diese ist ggf. telefonisch rechtzeitig vor dem festgelegten Rückgabetermin einzuholen. Die Rechnung für den zusätzlichen Kostenbeitrag ist sofort fällig.
7. Vorführbericht
Der ausgefüllte Berichtsbogen ist der Filmkopie bei der Rücksendung beizulegen. Bitte die Zahl der Vorführungen und der Besucher angeben und Unterschrift auf der Rückseite nicht vergessen. Die Beantwortung der Fragen ist erwünscht.
8. Rücksendung
Die Rücksendung bitte den ausgefüllten Vorführbericht beilegen! erfolgt pünktlich am Rückgabetermin auf Kosten des Entleihers per Kurierdienst (wir empfehlen German Parcel) oder Postexpress-Paket an die BJF-Clubfilmothek. Falls bei der Bestellung vereinbart wurde, dass der Kurierdienst den Film beim Entleiher abholen soll, holt ein Kurierfahrer den Film am ersten Werktag nach der letzten Vorführung wieder ab. Der Entleiher hat dafür zu sorgen, dass diese Abholung möglich ist. Andernfalls entstehen Kosten für einen separaten Rücktransport und Regressforderungen von Nachspielern, denen der Film durch verspätete Rückgabe nicht rechtzeitig weitergeliefert werden kann.
Bei verspäteter Rückgabe werden neben möglichen Regressforderungen und -kosten der doppelte Kostenbeitrag je Kopie und Tag der Terminüberschreitung berechnet.
9. Berechnung entstandener Kosten
Nicht rechtzeitig abbestellte und nicht angenommene Sendungen werden wie folgt berechnet:
- Kostenbeitrag für die Kopie(n) gemäß Terminbestätigung
- Transport- und Nebenkosten für Hin- und Rückversand
- Bearbeitungskosten.
Vertauschte Spulen, Dosen, Koffer etc. werden zum Neuwert in Rechnung gestellt. Die BJF-Clubfilmothek behält sich die Berechnung der Kosten für evtl. erforderliche Rückgabemahnungen bei Terminüberschreitung, bei Mahnungen infolge fehlender Berichterstattung oder in anderen Fällen der Nichteinhaltung von Verleihbedingungen vor (Porto-, Telefon- oder Telegrammgebühren, Materialkosten, Arbeitszeit).
10. Haftung/Kopienversicherung.
Der Entleiher haftet für alle Schäden und Verluste
von der Absendung bzw. Abholung bis zum
Wiedereintreffen beim Verleih bzw. Aushändigung
an den Nachspieler. Bei der Annahme von
Bestellungen wird der Abschluss einer Filmpositiv-Versicherung vorausgesetzt. Eine solche
Versicherung kann zu den Sonderkonditionen
des BJF bei der KRAVAG Versicherungs AG abgeschlossen
werden. Anmeldeformulare können
von den BJF-Internet-Seiten heruntergeladen
werden: http://clubfilmothek.bjf.info und ggf.
auch bei der BJF-Geschäftstelle angefordert werden.
11. Schadensfall
Die Kopien werden von der BJF-Clubfilmothek in einwandfreiem Zustand zum Versand gebracht. Treten an der Kopie während der Vorführung Schäden auf, sind diese bei Rücklieferung der Kopie auf dem Vorführbericht sofort zu melden. Kopienschäden, die vor Beginn der Vorführung erkennbar sind, müssen sofort telefonisch oder per Telefax gemeldet werden.
12. Ersatzansprüche
Die BJF-Clubfilmothek haftet nicht bei Lieferbehinderungen infolge höherer Gewalt, unpünktlicher bzw. unvollständiger Rücksendung durch den Vorspieler oder bei von diesem verursachten Schäden. Entleiher haben ggf. mit Schadensersatzansprüchen der Nachspieler zu rechnen, wenn sie die Verleihbedingungen nicht einhalten.
13. Ausschluss aus dem Verleih
Entleiher, die sich nicht an die Verleihbedingungen halten, werden vom Verleih ausgeschlossen, insbesondere bei wiederholter unsachgemäßer Filmbehandlung, unpünktlicher Rücksendung, fehlenden Vorführberichten, Nichtzahlung von Rechnungen.
14. Öffentliche Werbung für Filme der BJF-Clubfilmothek /des KJF-Medienvertriebs ist nicht gestattet.
15. Auslieferungsbeschränkungen
Aus lizenzrechtlichen Gründen können einige Filme der BJF-Clubfilmothek nicht oder nur beschränkt an Hochschul-Filmclubs oder für Open-Air- Vorführungen ausgeliehen werden. Wir bitten um Verständnis.
16. Urheberrechte
Die Aufführungsgenehmigung gilt nur für den in der Terminbestätigung genannten Besteller, Spieltermin und Aufführungsort. Die Weitergabe der Filme an Dritte ist nicht zulässig. Alle Rechte an den gelieferten Filmen, insbesondere das der Vervielfältigung oder die Überspielung auf Videoband bzw. digitale Datenträger, auch für den privaten Gebrauch, oder Übertragung durch Rundfunk und Fernsehen, bleiben vorbehalten. Eine Änderung der Kopien durch Schnitte oder Kürzung ist nicht zulässig. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Frankfurt am Main (BJF-Clubfilmothek).
17. GEMA
Die Vorführung von Tonfilmen ist gebührenpflichtig. Der Entleiher ist selbst für die ordnungsgemäße Anmeldung der Filmveranstaltungen verantwortlich.
18. Gültigkeit
Diese Verleihbedingungen gelten seit dem 1. September 2001.